In Neukirchen-Vluyn gibt es keine Baumschutzsatzung.
Die seit 1991 bestehende Baumschutzsatzung ist seit dem 1.1.2016 außer Kraft, Sie benötigen zur Fällung Ihrer Privatbäume keine Genehmigung mehr.
Baumweide, Birke, Erle, Hybridpappel. Nicht unter diese Satzung fallen ebenfalls sämtliche Nadelbäume und Obstbäume mit Ausnahme von Walnussbäumen und Esskastanien.
Nicht unter der Satzung fallen:
Baumschutzsatzung der umliegenden Kreise und Komunen: